Der Werkhofbetrieb der Gemeinde Oberrohrdorf stösst am heutigen Standort an seine Grenzen. Eine gesamtheitliche Lösung für sämtliche Werkhof-Dienstleistungen soll einen optimalen Betrieb gewährleisten. Hierzu soll die Familiengartenzone Staretschwil in eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeBA) umgezont und den Erfordernissen entsprechend am Standort Staretschwil besser arrondiert werden. Nach erfolgter kantonaler Vorprüfung sowie nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens werden die Entwürfe der Teiländerung der Nutzungsplanung (BNO, BZP, KLP) Familiengartenzone Staretschwil gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen liegen vom Donnerstag, 29. Januar 2026, bis Freitag, 27. Februar 2026, auf der Gemeindeverwaltung Oberrohrdorf auf und können während den offiziellen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendung zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.