Der Werkhofbetrieb der Gemeinde Oberrohrdorf stösst am heutigen Standort an seine Grenzen. Eine gesamtheitliche Lösung für sämtliche Werkhof-Dienstleistungen soll einen optimalen Betrieb gewährleisten. Hierzu soll die Familiengartenzone Staretschwil in eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeBA) umgezont und den Erfordernissen entsprechen am Ort besser arrondiert werden. Nach erfolgter kantonaler Vorprüfung werden die Entwürfe für die Teiländerung der Nutzungsplanung (BNO, BZP, KLP) Familiengartenzone Staretschwil im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens öffentlich aufgelegt (§ 3 Baugesetz, BauG). Die Unterlagen liegen vom Montag, 3. November 2025 bis Dienstag, 2. Dezember 2025, auf der Gemeindeverwaltung Oberrohrdorf auf und können während den offiziellen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Der Gemeinderat wird zu den Eingaben Stellung nehmen und die Ergebnisse in einem Mitwirkungsbericht zusammenfassen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das Auflageverfahren zum Rechtsschutz mit Einwendungsmöglichkeiten handelt. Das Einwendungsverfahren gemäss § 24 Abs. 1 BauG findet erst zu einem späteren Zeitpunkt mit separater öffentlicher Auflage statt. Sofern Sie sich persönlich über die Planung informieren wollen, finden im Gemeindehaus Oberrohrdorf zwei Sprechstunden statt. Diese sind wie folgt terminiert: Montag, 17. November 2025, von 18.30 bis 19.30 Uhr sowie Donnerstag, 20. November 2025, von 18.30 bis 19.30 Uhr. Anlässlich dieser Sprechstunden können die Entwürfe mit Vertretern der Gemeinde sowie Mitgliedern des Planungsteams diskutiert werden. Eine Anmeldung für die Sprechstunden ist nicht notwendig.