Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Anmeldung
Die Musikschule Rohrdorferberg nahm eine Systemumstellung beim Anmeldeprozedere ab dem Schuljahr 2023/24 vor. Ab dem Schuljahr 2024/25 (1. August 2023) müssen sich alle Musikschüler/innen auf jedes neue Schuljahr neu anmelden. Die Anmeldung läuft nicht mehr automatisch weiter. Das Anmeldeformular wird Ihnen mit der 2. Semester-Rechnung mitgeschickt. Sie können es auch von der Homepage oder bei der Musiklehrperson beziehen.

Anmeldeschluss für das neue Schuljahr ist jeweils der 30. April. Das bedeutet, dass Sie Ihr Kind bis am 30. April neu anmelden müssen, wenn es weiterhin den Musikschulunterricht besuchen möchte.

Abmeldung
Ein Austritt aus der Musikschule ist nur auf Ende eines Schuljahres möglich. In Ausnahmefällen kann auf ein schriftlich begründetes Gesuch hin eine ausserordentliche Abmeldung bis Ende des 1. Semester bewilligt werden. Die entsprechenden Unterlagen sind der Schulleitung mit dem Gesuch zusammen bis spätestens 30. November schriftlich einzureichen. Über eine allfällige Einwilligung zur ausserordentlichen Abmeldung entscheidet der Vorstand. 

Alter
Grundsätzlich kann der Instrumentalunterricht ab dem Kindergarten besucht werden. Je nach Instrument und Reife des Kindes variiert der Einstieg bei den verschiedenen Instrumenten. Bitte informieren sie sich an den Besuchswochen. Die Lehrpersonen nehmen bei Kindern im Kindergartenalter eine Abklärung vor, ob sie sich schon für den Instrumentalunterricht eignen.

Adressänderungen
Bitte melden Sie allfällige Adressänderungen nicht nur der Lehrperson, sondern auch dem Schulsekretariat.

Absenzen
Kann ein Schüler eine Lektion nicht besuchen, so ist diese der Musiklehrperson rechtzeitig im Voraus mitzuteilen. Die versäumten Stunden müssen nicht nachgeholt werden.

Das gilt auch für Schulausflüge, Schulreisen und alle Aktivitäten, bei denen der Schüler nicht im Schulhaus anwesend ist. Ist der Schüler bei Projektwochen und anderen Aktivitäten im Schulhaus anwesend, besucht er nach Rücksprache mit der Volksschulleitung in der Regel den Instrumentalunterricht.

Ist ein Schüler krank, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung. Bei längerer Krankheit  (ab 4 Wochen) kann das Schulgeld bei Vorlegen eines Arztzeugnisses anteilsmässig zurückgefordert werden.

Stunden, die nicht wegen Krankheit oder Unfall des Lehrers ausfallen, werden entweder vor- oder nachgeholt oder bei längerem Ausfall durch einen Stellvertreter erteilt. Ist dies nicht möglich, so wird das Schulgeld anteilsmässig zurückerstattet.

Umzug
Bei Wegzug aus der Gemeinde kann das Semester fertig besucht werden oder das Schulgeld wird anteilsmässig zurückerstattet.

Unterrichtsmaterial
Die Anschaffung von Noten, Unterrichtsmaterial und Instrumenten gehen zu Lasten der Schüler/Eltern.

Instrumentenkauf/Miete
Bei der Anschaffung von Instrumenten steht die Musiklehrperson beratend zur Seite. Es wird empfohlen insbesondere bei teureren Instrumenten zuerst in einem Fachgeschäft zu mieten.

Üben
Um ein Instrument richtig lernen zu können, benötigt der Schüler ein gutes auf seine Körpergrösse angepasstes Instrument, die Möglichkeit zuhause in Ruhe regelmässig zu üben und ein Umfeld welches ihn motiviert.