Infolge Wegzug von Frau Mirjam Bakkeren aus der Gemeinde wird die Wahl eines Ersatzmitglieds des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2026/29 notwendig, der Gemeinderat hat die Ersatzwahl auf den 14. Juni 2026 festgelegt.
Gemäss § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) sind Anmeldungen bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Die Anmeldung muss den Familien- und Vornamen, das Geburtsjahr und den Heimatort sowie Angaben über Strasse und Hausnummer des/der Kandidaten/Kandidatin enthalten. Gleichzeitig hat der/die Vorgeschlagene die Wahlannahmeerklärung auf der Rückseite des Anmeldeformulares zu unterzeichnen. Ferner ist die Partei oder die Gruppierung, welche einen Kandidaten vorschlägt, anzugeben. Die Anmeldung muss zudem im Sinne von § 29a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) von mindestens zehn stimmberechtigten Einwohnern unterzeichnet sein.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden. Die Anmeldung eines Wahlvorschlags muss bis spätestens am Donnerstag, 30. April 2026, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Oberrohrdorf eingetroffen sein.
Ist nur ein wählbarer Kandidat bzw. nur eine wählbare Kandidatin vorgeschlagen, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Diese Nachmeldefrist würde im Amtsblatt und in der Berg-Post am 6. Mai August 2026 sowie auf der Website der Gemeinde Oberrohrdorf publiziert. Gehen innert dieser Frist (bis am Mittwoch, 11. Mai 2026, 12.00 Uhr) keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Auskünfte zu den Aufgaben erteilt Ihnen gerne der Gemeindeschreiber (Thomas Busslinger, 056 485 77 00 oder thomas.busslinger(at)oberrohrdorf.ch)