Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026/2029 - Anmeldung für den ersten Wahlgang

26.03.2025

Die Amtsperiode 2022/25 endet am 31. Dezember 2025. Der Regierungsrat hat festgelegt, dass die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/29 vom 18. Mai bis 21. Dezember 2025 durchzuführen
sind. In der Gemeinde Oberrohrdorf betrifft dies folgende Behörden (in Klammer Anzahl Sitze):

• Gemeinderat inkl. Gemeindeammann und Vizeammann (5 / 1 / 1)
• Steuerkommission (3)
• Steuerkommission-Ersatz (1)
• Finanzkommission (5)
• Wahlbüro (2)
• Wahlbüro-Ersatz (2)
 

Der erste Wahlgang findet am 28. September 2025 statt, ein allfälliger zweiter Wahlgang am 30. November 2025.

Im ersten Wahlgang ist aber jede in der Gemeinde Oberrohrdorf stimmberechtigte Person wählbar. Kandidatinnen und Kandidaten, welche bei der Gemeindekanzlei bis am Freitag, 15. August 2025 (12.00 Uhr ist Abgabeschluss, der Poststempel gilt nicht!) von mindestens 10 Stimmberechtigten auf einem separatem Formular schriftlich zur Wahl angemeldet werden, können den Stimmberechtigten zusammen mit dem Abstimmungsmaterial mitgeteilt werden. Das Formular finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie in der Berg-Post-Ausgabe vom 26.03.2025.

Bei Fragen im Zusammenhang mit den Wahlen gibt Gemeindeschreiber Thomas Busslinger gerne Auskunft (056 485 77 02 / thomas.busslinger@oberrohrdorf.ch).