Zuzug
Beim Zuzug ist eine persönliche Meldung bei den Einwohnerdiensten nötig innerhalb von 14 Tagen mit folgenden Unterlagen:
Schweizer Staatsangehörige
- Pass/ID
- Heimatschein bzw. Heimatausweis
- Familienausweis oder Familienbüchlein (wenn nicht ledig)
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag
Bitte kommen Sie persönlich vorbei, oder melden Sie den Zuzug mit e-Umzug.
Ausländische Staatsangehörige
- Pass/ID/Personalausweis
- Ausländerausweis (sofern vorhanden)
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (bei Zuzug aus dem Ausland)
- Eheschein, Familienausweis oder Familienstammbuch (wenn nicht ledig)
- Geburtsschein/Abstammungsurkunde (mit Namen der Eltern)
- Mietvertrag
- Krankenversicherungsnachweis
- 1 Foto (bei Zuzug aus einem anderen Kanton/oder Ausland)
Bitte kommen Sie persönlich am Schalter vorbei.
Umzug
Der Umzug innerhalb der Gemeinde ist bei den Einwohnerdiensten innerhalb von 14 Tagen zu melden.
Wegzug
Beim Wegzug ist eine persönliche Meldung bei den Einwohnerdiensten nötig innerhalb von 14 Tagen mit folgenden Unterlagen:
Schweizer Staatsangehörige
- Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis
- Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)
Sie erhalten Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Niederlassungsort in der Schweiz oder im Ausland.
Ausländische Staatsangehörige
- Ausländerausweis
- Pass
Sie erhalten einen Vermerk in Ihren Ausländerausweis für die Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort in der Schweiz.
Bitte nehmen Sie bei Fragen betreffend einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit der Einwohnerdiensten Kontakt auf.
"Aktuelles Wetter"
Prognose für die nächsten Tage
Quelle: MeteoSchweiz