Zuteilung Schutzräume

Aufgrund der Situation in der Ukraine gehen derzeit vermehrt Anfragen der Bevölkerung bei verschiedenen Stellen ein (analog Sirenentest oder Fukushima).

Es ist uns wichtig, dass diese Fragen beantwortet werden. Ein Schutzraumbedarf ist aber in der jetzigen Situation nicht notwendig.

Zusammengefasst lässt sich folgendes sagen:

  1. Im Kanton Aargau stehen genügend Schutzplätze für alle Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung.
  2. Wer über einen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist diesem zugewiesen.
  3. Wer über keinen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist einem öffentlichen oder gemeinsamen Schutzraum zugewiesen.
  4. Die Bekanntgabe der definitiven Zuteilung erfolgt auf Anweisung des Bundes, wenn es die Lage erfordert.
  5. Die Zuweisungsplanung wird laufend aktualisiert, sodass sie jederzeit aktuell ist. Dadurch fliessen Veränderungen wie Geburten, Todesfälle sowie Zu- und Wegzüge in die Schutzraumplanung ein.

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