Das kantonale Steueramt Aargau informiert, dass beim Versand der neuen Schätzungsverfügungen für den Eigenmietwert und den Vermögenssteuerwert ein technischer Fehler in den Adress- und Eigentümerangaben aufgetreten ist.
In einzelnen Verfügungen ist beispielsweise in den Adress- und Eigentümerfeldern zusätzlich zum Namen der Eigentümerin oder des Eigentümers irrtümlicherweise der Name der geschiedenen Ehepartnerin oder des geschiedenen Ehepartners aufgeführt.
Die in der Verfügung aufgeführten Schätzwerte sind von diesem Fehler nicht betroffen und entsprechen der neuen Bewertung gemäss der Steuergesetzrevision «Schätzungswesen», die seit dem 1. Januar 2025 in Kraft ist.
Die Medienmitteilung des kantonalen Steueramts finden Sie hier.
Wer eine korrigierte Verfügung wünscht, kann diese beim kantonalen Steueramt unter grundstueckschaetzung(at)ag.ch anfordern.
Weitere Informationen zur Neubewertung der Liegenschaften finden Sie unter www.ag.ch/anb25.
Warum wurde die Liegenschaftsbewertung angepasst?
Der Kanton Aargau muss infolge eines Verwaltungsgerichtsurteils vom 16. September 2020 die Eigenmietwertbesteuerung anpassen. Gleichzeitig besteht Handlungsbedarf bei den Vermögenssteuerwerten, da diese auf einer veralteten Wertbasis von 1998 beruhen und nicht mehr den aktuellen Verkehrswerten entsprechen. Diese Praxis widerspricht dem Bundesrecht. Da die bisherige Aargauer Praxis diese Vorgaben nicht erfüllt, wurde eine erneute Revision nach 2016 erforderlich.