Die Zweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau (SVA) ist Anlaufstelle für alle Belange der AHV, IV, EO und der Ergänzungsleistung sowie der Kinderzulagen. Sie führt auch das Mitgliederregister der Selbstständigerwerbenden und der juristischen Personen und ist zuständig für deren An- und Abmeldung bei der AHV. Bei der Gemeindezweigstelle SVA sind auch die Anträge für Krankenkassenprämienverbilligung einzureichen.
Die Gemeindezweigstelle SVA ist der Einwohnerkontrolle angegliedert.
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Leiterin Einwohnerkontrolle / Gemeindezweigstelle SVA Tel. 056 485 77 00 Fax 056 485 77 01 |
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Leiterin-Stv. Einwohnerkontrolle / Gemeindezweigstelle SVA Tel. 056 485 77 00 Fax 056 485 77 01 |
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Berufslernender (1. Lehrjahr) Tel. 056 485 77 00 Fax 056 485 77 01 |
Öffnungszeiten
| Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | |
| vormittags | 08.30 - 11.30 | 08.30 - 11.30 | 08.30 - 11.30 | 08.30 - 11.30 | 08.30 - 11.30 |
| nachmittags | 14.00 - 16.30 | 14.00 - 16.30 | 14.00 - 16.30 | 14.30 - 18.30 | 14.00 - 16.30 |
Öffnungszeiten während den Sommerferien
| Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | |
| vormittags | 07.00 - 14.00 | 07.00 - 14.00 | 07.00 - 14.00 | 08.30 - 11.30 | 07.00 - 14.00 |
| nachmittags | durchgehend | durchgehend | durchgehend | 14.30 - 18.30 | durchgehend |
Gerne bedienen wir Sie auch vor oder nach den ordentlichen Büroöffnungszeiten. Vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin mit der/m betreffenden Mitarbeiter/in der Gemeindeverwaltung.
Wir bemühen uns, Sie freundlich, speditiv und kompetent zu bedienen. Um dies zu erreichen, ist in unserer Internetseite auch ein Online-Schalter integriert. Dort können während 24 Stunden am Tag Bestellungen aufgegeben werden.













