Im Zivilverfahren werden Streitsachen aus dem Privatrecht entschieden. Die Eingaben haben an den Friedensrichter zu erfolgen. Erfolgt anlässlich der Verhandlung beim Friedensrichter keine gütliche Einigung der Parteien, entscheidet der Friedensrichter bis zu einem Streitwert von Fr. 2'000.--; für höhere Streitwerte wird ein Weisungsschein zur Klage an das Bezirksgericht ausgestellt.
Besprechungstermine nur nach Vereinbarung.
Friedensrichter des Kreises Rohrdorf
Postfach 52
5442 Fislisbach
Verhandlungsraum: Gemeindehaus Fislisbach, 1. OG links
| Friedensrichterin | Judith Grunder Tel. 056 493 30 70 judith.grunder@swissonline.ch |
| Statthalter | Patrik Schibli |
Die Gemeinde Oberrohrdorf bietet zudem zusammen mit dem Aarg. Anwaltsverband für Einwohnerinnen und Einwohner eine unentgeltliche Rechtsauskunft an. Genauere Informationen finden Sie in der entsprechenden Rubrik.










