SCHRIFTZUG
Gemeinde Oberrohrdorf
Ringstrasse 2
5452 Oberrohrdorf
Tel. 056 485 77 00
 
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Friedensrichter

    Im Zivilverfahren werden Streitsachen aus dem Privatrecht entschieden. Die Eingaben haben an den Friedensrichter zu erfolgen. Erfolgt anlässlich der Verhandlung beim Friedensrichter keine gütliche Einigung der Parteien, entscheidet der Friedensrichter bis zu einem Streitwert von Fr. 2'000.--; für höhere Streitwerte wird ein Weisungsschein zur Klage an das Bezirksgericht ausgestellt.

     

    Besprechungstermine nur nach Vereinbarung.

     

    Friedensrichter des Kreises Rohrdorf

    Postfach 52

    5442 Fislisbach


    Verhandlungsraum: Gemeindehaus Fislisbach, 1. OG links


    Friedensrichterin Judith Grunder
    Tel. 056 493 30 70
    judith.grunderCAhsucxVNix3Ej@swissonline.ugmEti77A4xbFhch
     
    Statthalter

    Patrik Schibli
    Tel. 062 745 72 21

    patrick.schibli@zofingen.ch

     

     

    Die Gemeinde Oberrohrdorf bietet zudem zusammen mit dem Aarg. Anwaltsverband für Einwohnerinnen und Einwohner eine unentgeltliche Rechtsauskunft an. Genauere Informationen finden Sie in der entsprechenden Rubrik.