
Umwelt / Verkehr > Sanierung Badenerstrasse, Ringstrasse, Hochstrasse (K411)
Strecke: Oberrohrdorf IO/AO; K 411, Erschliessung "im Feld" und Sanierung Hochstrasse
Die Projektpläne und die Landerwerbstabelle mit ausführlicher Aufforderung zur Rechtsanmeldung liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 21. Mai 2012 bis 19. Juni 2012, in der Bauverwaltung Oberrohrdorf während den ordentlichen Bürozeiten öffentlich auf. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Oberrohrdorf, Ringstrasse 2, Oberrohrdorf, zuhanden des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Sektion Landerwerb, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Einwendungsverfahren keine Parteientschädigung ausgerichtet wird. Die im Auflageprojekt enthaltenen Verkehrsanordnungen werden separat nach strassenverkehrsrechtlichen Verfahrensregeln verfügt.
Aarau, 18. April 2012
Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Sektion Landerwerb