SCHRIFTZUG
Gemeinde Oberrohrdorf
Ringstrasse 2
5452 Oberrohrdorf
Tel. 056 485 77 00
 
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Todesfall

    Bestattungsamt - Meldung bei der Gemeindekanzlei

    Folgende Unterlagen sind (falls vorhanden) der Gemeindekanzlei, nach telefonischer Voranmeldung, mitzubringen:

    • Todesbescheinigung des Arztes (nur bei Todesfall zu Hause)
    • Familienbüchlein
    • bei Schweizern:
      - Niederlassungsausweis (Schriftenempfangsschein)
      - Pass und/oder Identitätskarte zur Annullation
    • bei Ausländern:
      - Ausländerausweis
      - Meldung an das zuständige Konsulat des Heimstaates

     

    Folgende Fragen sind mit der Gemeindekanzlei zu klären:

    • Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
    • Ort und Zeit der Bestattung
    • Leistungen der Gemeinde (Sarg bestellen, Überführung zum Friedhof oder Krematorium veranlassen, Grabkreuz bzw. Namenstafel bestellen)
    • Grab bestimmen:
      - Erbestattungs-Reihengrab
      - Urnen-Reihengrab
      - Urnen-Gemeinschaftsgrab
      - Urnen-Familiengrab
    • Benennung eines Erbenvertreters

     


    Todesfall zu Hause

    Zuerst ist unverzüglich ein Arzt aufzubieten. Stellt dieser den Tod fest, ist der Todesfall der Gemeindekanzlei (Tel. 056 485 77 00) anzuzeigen, welches die Einsargung, den Transport und die Beisetzung organisiert. Ärztliche Todesbescheinigung und allenfalls das Familienbüchlein sind zur Bespechung am nächsten Werktag mitzubringen.

     


    Todesfall im Spital

    Die Spital-, Klinik- bzw. Heimverwaltung besorgt die notwendigen Formalitäten und lässt eine Todesbescheinigung ausstellen. Die Gemeindekanzlei des Wohnortes der verstorbenen Person ist am nächsten Werktag zu informieren. Dieses ist für die Einsargung, den Transport und die Organisation der Bestattung zuständig.