Auslandaufenthalt
Einsprache gegen Steuerveranlagung
Fristverlängerungsgesuch Einreichung Steuererklärung
Steuerregisterauszug
Prov. Steuerrechnung (Ausfertigung bzw. Anpassung)
Steuerberechnung
Steuerrechnung
Steuerbezug (Inkasso)
Steuerbezahlung - Zahlungsfristen, Skonto, Zinsen usw.
Auslandaufenthalt
Endet bei einem Auslandaufenthalt die Steuerpflicht? Entscheidend ist, ob die Abwesenheit befristet oder unbefristet erscheint. Die Steuerpflicht endet mit der Abmeldung auf der Einwohnerkontrolle, wenn eine Person mindestens für einige Monate ins Ausland verreist, ihre Arbeitsstelle und Wohnung kündigt, in der Zwischenzeit den Heimatschein in ihrer Heimatgemeinde deponiert und sich nach der Rückkehr in einem anderen Kanton anmeldet.
Einsprache gegen Steuerveranlagung
Gegen die Steuerveranlagung kann innert 30 Tagen nach Erhalt zuhanden der Steuerkommission Oberrohrdorf Einsprache erhoben werden (Details siehe Steuerveranlagung). Elektronisch eingereichte Einsprachen können aus gesetzlichen Gründen nicht akzeptiert werden.
Fristverlängerungsgesuch Einreichung Steuererklärung
31.03. Unselbständig Erwerbende
30.06. Selbständig Erwerbende
Bitte beachten Sie, dass die Steuererklärung und das Wertschriftenverzeichnis unterschrieben sein müssen und sämtliche relevanten Belege eingereicht werden müssen. Falls eine fristgerechte Einreichung nicht möglich ist wenden Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich an das Steueramt.
Steuerregisterauszug
Es darf nur der eigene Steuerregisterauszug bezogen werden. Sie können den Auszug über den Online-Schalter bestellen. Das Dokument kann gegen Vorlage eines Identitätsausweises auf dem Steueramt abgeholt oder per Post zugestellt werden.
Prov. Steuerrechnung (Ausfertigung bzw. Anpassung)
Füllen Sie für die Ausfertigung bzw. Anpassung der provisorischen Steuerrechnung das entsprechende Hilfsformular aus und leiten Sie es dem Steueramt Oberrohrdorf weiter. Das Formular finden Sie auf der Website des Kantons Aargau.
Steuerberechnung
Die zu erwartenden Steuern können hier online berechnet werden. Sie wechseln dafür zur Homepage des Kant. Steueramtes.
Steuerrechnung
Die Steuerveranlagungen werden in der Regel im Namen der Steuerkommission durch eine Delegation, ausnahmsweise falls durch Gesetzte/Verordnung vorgeschrieben, durch die gesamte Steuerkommission vorgenommen. Verzögerungen können vorkommen, wenn die Steuererklärung spät eingereicht wurde oder das Wertschriftenverzeichnis vom Steueramt des Kantons Aargau abgewartet werden muss. Die definitive Steuerrechnung wird mit der Steuerveranlagung versandt.
Steuerbezug (Inkasso)
Für das Inkasso sämtlicher Steuern ist die Finanzverwaltung zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.
Steuerbezahlung - Zahlungsfristen, Skonto, Zinsen usw.
Auf der Website des Kantons Aargau finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Bezug
- Zuständigkeit
- Zahlungsfristen
- Skonto
- Zinsen
- Rechtsmittel im Bezugsverfahren
- Zahlungserleichterungen (Stundung/Ratenzahlungen)
- Erlass
- Haftung










