AHV-Beiträge - Auszug aus dem individuellen Konto (IK) online bestellen
AHV-Beiträge ohne Erwerbstätigkeit (Anmeldeformular)
AHV-Rente - Anmeldeformular
AHV-Versicherungsausweis (Erstausstellung oder Verlust)
Ergänzungsleistungen
AHV-Beiträge - Auszug aus dem individuellen Konto (IK) online bestellen
Eine versicherte Person kann jederzeit schriftlich oder über www.sva-ag.ch unter Angabe der Versichertennummer und der Postadresse einen Auszug aus ihrem Individuellen Konto (IK) verlangen.
AHV-Beiträge ohne Erwerbstätigkeit (Anmeldeformular)
Nichterwerbstätige müssen ab dem 1. Januar des Jahres, in welchem sie 21 Jahre alt werden, mit dem Entrichten von AHV-Beiträgen beginnen. Beitragszahlungen sind auch dann erforderlich, wenn kein Einkommen erzielt wird. Verheiratete Personen müssen keine persönlichen Beiträge entrichten, wenn die Ehepartnerin oder der Ehepartner erwerbstätig ist und das doppelte des jährlichen Mindestbeitrages entrichtet. Das Anmeldeformular ist bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich.
AHV-Rente - Anmeldeformular
Die Anmeldung für die AHV-Rente muss 3 - 4 Monate vor Erreichen des AHV-Alters eingereicht werden. Ein Vorbezug der AHV-Rente um 1 - 2 Jahre ist möglich, wobei die Rente für die Dauer des gesamten Rentenbezugs gekürzt wird. Das Anmeldeformular ist bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich.
AHV-Versicherungsausweis (Erstausstellung oder Verlust)
Das Anmeldeformular für den AHV-Versicherungsausweis ist bei der Gemeindezweigstelle erhältlich. Es ist eine Bestätigung des Arbeitgebers oder der Gemeindezweigstelle SVA auf dem Anmeldeformular erforderlich.
Ergänzungsleistungen
Rentnerinnen und Rentner, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Allgemeine Informationen, Merkblätter, Gesuche und Anmeldeformulare können bei der Gemeindezweigstelle SVA oder direkt unter www.sva-ag.ch bezogen werden.










