Arbeitslosigkeit
Bemühen Sie sich umgehend um eine neue Arbeitsstelle und bewahren Sie die entsprechenden Unterlagen gut auf (Bewerbungsschreiben, Stellenangebote, Absagebriefe usw.). Sie benötigen diese für den Nachweis, dass Sie sich aktiv um eine neue Erwerbsarbeit bemüht haben. Wenn Sie während der Kündigungsfrist keine neue Stelle gesucht haben, erhalten Sie während einer gewissen Zeit keine Arbeitslosenentschädigung. Entsprechende Formulare können Sie direkt bei www.ag.ch/awa beziehen.
Melden Sie sich frühzeitig, spätestens aber am ersten Tag, für den Sie Arbeitslosenentschädigung beantragen, persönlich bei Ihrem Gemeindearbeitsamt an. Datum der Anmeldung ist für die Arbeitslosenversicherung massgebend. Sie erhalten eine Wohnortsbestätigung, mit welcher Sie sich anschliessend persönlich bei Ihrem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV anmelden müssen. Durch das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum in Baden werden Sie von nun an professionell betreut. Vergessen Sie nicht, Ihren Versicherungsschutz allenfalls zu aktualisieren.
Materielle Hilfe
Bestellen Sie frühzeitig ein "Gesuch um materielle Hilfe" bei den Sozialen Diensten. Wenn Sie das Gesuch sorgfältig und vollständig ausgefüllt haben, senden Sie dieses unterzeichnet mit den nötigen Unterlagen (bitte nur Kopien) an die Sozialen Dienste. Bei Vollständigkeit der Unterlagen werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Sie werden über Ihre Rechte und Pflichten informiert und kompetent beraten. Bedenken Sie: die Abklärungen benötigen 2 bis 3 Wochen.
Fragen zu
Sozialhilfe
- Sozialen Schwierigkeiten (persönlich, familiär und erzieherisch)
- Zu kleines Einkommen
- Lohnverwaltung
- Schuldenberatung
- Sozialversicherungen
Alimentenhilfe
- Alimentenbevorschussung (bis zum 20. Altersjahr)
- Alimenten-Inkassohilfe (Betreibungen usw.)
Vormundschaftswesen
- Abklärungen von Vaterschaften
- Unterhaltsverträge
- Beistandschaften, Beiratschaften, Vormundschaften
- Kindervermögenkontrolle
- Pflegekinderkontrolle
Elternschaftsbeihilfe
- Wer hat Anspruch?
- Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
- Wie erhalte ich Elternschaftsbeihilfe?
- Welches sind die Einkommensgrenzbeträge?
Wenden Sie sich an die Sozialen Dienste. Sie werden von gut ausgebildetem Personal kompetent beraten. Die Besprechungen erfolgen nach telefonischer Vereinbarung und sind kostenlos.










