SCHRIFTZUG
Gemeinde Oberrohrdorf
Ringstrasse 2
5452 Oberrohrdorf
Tel. 056 485 77 00
 
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Gemeindekanzlei

    Beglaubigungen

    Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit des Gemeindeschreibers oder dessen Stellvertreterin zu Papier gebracht wird oder, wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personenausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden vom Zivilstandsbeamten (Regionales Zivilstandesamt Mellingen) beglaubigt.

     

    Es werden folgende Kosten erhoben: 

      

      für Unterschriften          für Kopien  
      nicht kommerziell kommerziell    nicht kommerziell kommerziell
    Einwohner      Fr.    0.00 Fr.  20.00   Fr.    0.00 Fr.  10.00
    Auswärtige Fr.  20.00 Fr.  40.00   Fr.  10.00 Fr.  20.00

     


    Berg-Post

    Die Zeitung "Berg-Post" ist neben dem Amtsblatt des Kantons Aargau das Publikationsorgan der Gemeinde Oberrohrdorf. Sie erscheint in der Regel 2 Mal monatlich jeweils am Mittwoch und wird allen Haushaltungen kostenlos zugestellt. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

     


    Strafregisterauszug

    Auf der Website des Bundes finden Sie alle Informationen zum Strafregisterauszug.