Beglaubigungen
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit des Gemeindeschreibers oder dessen Stellvertreterin zu Papier gebracht wird oder, wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personenausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden vom Zivilstandsbeamten (Regionales Zivilstandesamt Mellingen) beglaubigt.
Es werden folgende Kosten erhoben:
| für Unterschriften | für Kopien | ||||
| nicht kommerziell | kommerziell | nicht kommerziell | kommerziell | ||
| Einwohner | Fr. 0.00 | Fr. 20.00 | Fr. 0.00 | Fr. 10.00 | |
| Auswärtige | Fr. 20.00 | Fr. 40.00 | Fr. 10.00 | Fr. 20.00 |
Berg-Post
Die Zeitung "Berg-Post" ist neben dem Amtsblatt des Kantons Aargau das Publikationsorgan der Gemeinde Oberrohrdorf. Sie erscheint in der Regel 2 Mal monatlich jeweils am Mittwoch und wird allen Haushaltungen kostenlos zugestellt. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Strafregisterauszug
Auf der Website des Bundes finden Sie alle Informationen zum Strafregisterauszug.










