Steuerbezug (Inkasso)
Für das Inkasso sämtlicher Steuern ist die Finanzverwaltung zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.
Steuerbezahlung - Zahlungsfristen, Skonto, Zinsen usw.
Auf der Website des Kantons Aargau finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Bezug
- Zuständigkeit
- Zahlungsfristen
- Skonto
- Zinsen
- Rechtsmittel im Bezugsverfahren
- Zahlungserleichterungen (Stundung/Ratenzahlungen)
- Erlass
- Haftung










