SCHRIFTZUG
Gemeinde Oberrohrdorf
Ringstrasse 2
5452 Oberrohrdorf
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Finanzen

    Steuerbezug (Inkasso)

    Für das Inkasso sämtlicher Steuern ist die Finanzverwaltung zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.

     


    Steuerbezahlung - Zahlungsfristen, Skonto, Zinsen usw.

    Auf der Website des Kantons Aargau finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

    • Bezug
    • Zuständigkeit
    • Zahlungsfristen
    • Skonto
    • Zinsen
    • Rechtsmittel im Bezugsverfahren
    • Zahlungserleichterungen (Stundung/Ratenzahlungen) 
    • Erlass
    • Haftung