SCHRIFTZUG
Gemeinde Oberrohrdorf
Ringstrasse 2
5452 Oberrohrdorf
Tel. 056 485 77 00
 
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Einwohnerkontrolle

    Zuzug

    Beim Zuzug ist eine persönliche Meldung innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle mit folgenden Unterlagen nötig :

     

    Schweizer Staatsangehörige

    • Heimatschein bzw. Heimatausweis
    • Familienausweis oder Familienbüchlein (wenn nicht ledig)
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Mietvertrag

      

    Ausländische Staatsangehörige

    • Pass
    • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (bei Zuzug aus dem Ausland)
    • Familienausweis oder Familienstammbuch (wenn nicht ledig)
    • Eheschein
    • Geburtsscheine Kinder
    • Mietvertrag
    • Krankenversicherungsnachweis
    • 1 Foto (bei Zuzug aus einem anderen Kanton/oder Ausland) 

    Umzug

    Der Umzug innerhalb der Gemeinde ist der Einwohnerkontrolle lediglich innerhalb 14 Tagen schriftlich mitzuteilen.

     


    Wegzug

    Beim Wegzug ist eine persönliche Meldung innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle mit folgenden Unterlagen nötig :

       

    Schweizer Staatsangehörige

    • Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis
    • Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)

    Sie erhalten Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Niederlassungsort in der Schweiz oder im Ausland.

     

     

    Ausländische Staatsangehörige

    • Ausländerausweis
    • Pass

    Sie erhalten einen Vermerk in Ihren Ausländerausweis für die Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort in der Schweiz. 

     

    Bitte nehmen Sie bei Fragen betreffend einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit der Einwohnerkontrolle Kontakt auf.

     


    Hauptwohnsitzbescheinigung

    Die Hauptwohnsitzbescheinigung (auch Niederlassungsbescheinigung oder Wohnsitzbescheinigung genannt) enthält nebst den Personalien auch die Angaben, seit wann eine Person in der Gemeinde angemeldet ist.

     


    Identitätskarte

    Mit der definitiven Einführung des E-Passes per 1. März 2010 wurde gleichzeitig ein neues Ausstellungsverfah­ren eingeführt. Eine Bestellung von Pässen oder Kombiangeboten (Pass/ID) bei den Ge­meinden ist nicht mehr möglich. Identitätskarten können noch während einer Übergangsfrist von ca. zwei Jahren weiterhin bei den Einwohnerkontrollen der Gemeinden beantragt werden.

     

    Für die Beantragung einer Identitätskarte hat der Antragsteller persönlich auf der Einwohnerkontrolle vorzusprechen. Es ist die alte Identitätskarte und ein neues Foto (ohne Kopfbedeckung, keine Uniform) mitzubringen. Auf dem Antragsgesuch für Minderjährige oder Bevormundete hat der gesetzliche Vertreter zu unterschreiben. Der Verlust der Identitätskarte ist sofort der Kantonspolizei anzuzeigen.

     

    Die Kosten (inkl. Porto) betragen:
    Minderjährige: Fr. 35.- (gültig für 5 Jahre)
    Erwachsene: Fr. 70.- (gültig für 10 Jahre)

     

    Die Ausstellungsdauer beträgt ca. 10 Tage.

     

    Für weitere Informationen:

    Passamt Aarau (Website Kanton)

    Schweizer Pass (Website Bund) 

     


    Pass

    Gestützt auf das Schengen-Abkommen wurde in der Schweiz per 1. März 2010 der sogenannte E-Pass oder Pass10 eingeführt. Der neue Pass enthält einen Chip, auf dem neben den Personendaten auch ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke elektronisch gespeichert sind.

     

    Mit der Einführung des Passes wurde gleichzeitig ein neues Ausstellungsverfahren eingeführt. Eine Bestellung von Pässen oder Kombiangeboten (Pass/ID) bei den Ge­meinden ist nicht mehr möglich.

     

    Pässe können beim Passamt, Bleichemattstrasse 1, Aarau, beantragt werden. Für die Erfassung der biometrischen Daten ist zwin­gend eine Terminreservation erforderlich (Tel. 062 835 19 28 oder Website Passamt Aarau).

     

    Die bisherigen Pässe03 und Pässe06 (biometrischer Pass) behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit.

     

    Die Kosten (inkl. Porto) betragen:
    Pass Erwachsene: Fr. 145.- (gültig für 10 Jahre)
    Pass Minderjährige: Fr. 65.- (gültig für 5 Jahre)

     

    Kombi (Pass/ID) Erwachsene: Fr. 158.- (gültig für 10 Jahre)
    Kombi (Pass/ID) Minderjährige: Fr. 78.- (gültig für 5 Jahre)

     

    Provisorischer Pass: Fr. 100.- (gültig für max. 1 Jahr)

      

    Für weitere Informationen:

    Passamt Aarau (Website Kanton)

    Schweizer Pass (Website Bund) 

     


    Fotos für Identitätskarten und Ausländerausweise (Kreditkartenformat)

    Die Bildgrösse muss 35 x 45 mm (ohne Rand) betragen. Beim oberen Fotorand sind 5 mm erforderlich. Der Gesichtsausdruck sollte neutral sein. Das heisst, dass der Mund geschlossen sein muss. Ausserdem muss die Person gerade vor der Kamera sitzen, die Schultern dürfen nicht verschoben sein. Bei Brillenträgern darf das Brillengestell die Augen nicht verdecken. Auch dürfen die Gläser nicht getönt sein und es dürfen keine Spiegelungen ersichtlich sein.

     

    Grundsätzlich ist keine Kopfbedeckung erlaubt. Ausnahmen sind jedoch aus nachgewiesenen medizinischen oder religiösen Gründen gestattet. In diesem Fall gilt jedoch, dass das Gesicht mindestens von der unteren Kinnkante bis zum Haaransatz erkennbar sein muss und es dürfen dabei keine Schatten ersichtlich sein.

     

    Das Foto für die Identitätskarte und den Ausländerausweis (Kreditkartenformat) darf nicht älter als ein Jahr sein und darf keine Knicke, Unebenheiten oder Verunreinigungen aufweisen.

     

    Am besten lassen Sie Ihr Foto bei einem Fotografen machen, der über die Kriterien informiert ist oder auf der Einwohnerkontrolle Oberrohrdorf (8 Farbfotos für Fr. 12.-).

     


    Elektronische Reisegenehmigung für USA

    Ab dem 1. August 2008 ist das elektronische Reisegenehmigungssystem (ESTA) für Staatsbürger und teilnahmeberechtigte Staatsangehörige für die am Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program = VWP) teilnehmenden Ländern über das Internet zugänglich, um im Voraus eine Genehmigung für eine Reise in die Vereinigten Staaten gemäss dem VWP zu beantragen.

     

    Ab dem 12. Januar 2009 sind alle Reisenden im Rahmen des VWP verpflichtet, eine elektronische Reisegenehmigung zu beantragen, bevor sie an Bord eines Transportmittels gehen, um gemäss dem VWP über den Luft- oder Seeweg in die Vereinigten Staaten zu reisen.

     

    Melden Sie sich auf der ESTA-Website unter https://esta.cbp.dhs.gov an und füllen Sie online einen Antrag aus. Reisenden wird geraten, möglichst früh einen Antrag zu stellen. Das webbasierte System erfasst die selben grundlegenden biografischen Daten und Fragen zum Anspruch auf das visumfreie Reisen wie auf der grünen Einreisekarte I-94W. Anträge können jederzeit vor Antritt der Reise eingereicht werden, allerdings rät DHS (Department of Homeland Security = U.S.-Heimatschutzministerium) dazu, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

     


    Besuchsaufenthalt für visumspflichtige Ausländer

    Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher (max. 2 x 3 Monate pro Kalenderjahr) in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat/Botschaft seines Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Garantieerklärung benötigt.

     

    Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular "Garantieerklärung" an seine Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch am Schalter der Einwohnerkontrolle zur Erstabklärung ab. Diese leitet das Gesuch an das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt.

     

    Die Kosten betragen Fr. 60.- zuzüglich des Portos.