SCHRIFTZUG
Gemeinde Oberrohrdorf
Ringstrasse 2
5452 Oberrohrdorf
Tel. 056 485 77 00
 
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Einbürgerungen

    Einbürgerung ordentlich

    Wohnsitzvoraussetzungen für Ausländer:

    • 12 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt)
    • 5 Jahre im Kanton Aargau
    • 3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung)

    Detaillierte Informationen (auch über die Einbürgerung von Schweizern) finden Sie im Online-Schalter bezogen oder über die Website des Kantons Aargau.

     


    Einbürgerung erleichtert

    Das Bundesamt für Migration ist für die Bearbeitung sowie die Ausarbeitung des Einbürgerungs­entscheides verant­wortlich. Der Heimatkanton prüft lediglich die Personalien und klärt allfällige Fragen bezüglich Personenstandsregister. Der Wohnkanton wird durch das Bundesamt für Migration zur Ausarbeitung eines Berichtes beauftragt.

     

    Gesuchsformulare können im Online-Schalter bezogen oder über die Website des Kantons Aargau heruntergeladen werden.

     

    Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung so­wie Anfra­gen zum Verfahrensstand (schriftlich) sind an das Bundesamt für Migration zu richten.