Einbürgerung ordentlich
Wohnsitzvoraussetzungen für Ausländer:
- 12 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt)
- 5 Jahre im Kanton Aargau
- 3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung)
Detaillierte Informationen (auch über die Einbürgerung von Schweizern) finden Sie im Online-Schalter bezogen oder über die Website des Kantons Aargau.
Einbürgerung erleichtert
Das Bundesamt für Migration ist für die Bearbeitung sowie die Ausarbeitung des Einbürgerungsentscheides verantwortlich. Der Heimatkanton prüft lediglich die Personalien und klärt allfällige Fragen bezüglich Personenstandsregister. Der Wohnkanton wird durch das Bundesamt für Migration zur Ausarbeitung eines Berichtes beauftragt.
Gesuchsformulare können im Online-Schalter bezogen oder über die Website des Kantons Aargau heruntergeladen werden.
Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung sowie Anfragen zum Verfahrensstand (schriftlich) sind an das Bundesamt für Migration zu richten.










