SCHRIFTZUG
Gemeinde Oberrohrdorf
Ringstrasse 2
5452 Oberrohrdorf
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Bestattung

    Bestattungsarten

    Die Bestattung der Einwohner der Verbandsgemeinden erfolgt unentgeltlich, mit Ausnahme der Kosten für ein Urnen-Familiengrab. Für die Bestattungen von Auswärtigen sind die Angehörigen, die eine Bestattung im Friedhof Rohrdorf verlangen, in vollem Umfang kostenpflichtig. Die Höhe der einmaligen Grabgebühr sowie andere anfallende Kosten werden in der Gebührenordnung festgelegt.

     

    Für die unentgeltliche Beisetzung bestehen folgende Möglichkeiten:

    • Reihengrab für Erdbestattungen
    • Reihengrab für Urnen
    • Urnenbeisetzung in bestehenden Reihengräbern
    • Beisetzung im Gemeinschaftsgrab

     

    Für die Beisetzung gegen Entgelt:

    • für Auswärtige bestehen die gleichen, vorerwähnten Möglichkeiten
    • Urnen-Familiengräber 

    Grabkreuz / Grabzeichen

    Auf Wunsch der Angehörigen liefert der Verband gegen Entgelt ein einheitliches Grabkreuz. Dieses kann später durch ein anderes Grabzeichen ersetzt werden. Bei Beisetzungen im Gemeinschaftsgrab liefert der Verband auf Wunsch der Angehörigen gegen Entgelt eine Grabtafel.

     

    Über die Grabdenkmäler bestehen Vorschriften in Bezug auf Grösse, Material und Gestaltung (Bestattungs- und Friedhofreglement). Entwürfe für Grabzeichen und Grabzeichenänderungen sind vom Ersteller dem Friedhofverband Rohrdorf zum Entscheid vorzulegen. Mit dem Gesuch ist eine Zeichnung im Doppel, Massstab 1:10, mit Bezeichnung des Materials und der Art der Bearbeitung einzureichen.

     

    Grabzeichen auf Erdbestattungsgräbern dürfen frühestens 9 Monate nach der Beisetzung, auf Urnengräbern nach 3 Monaten gesetzt werden.

     


    Grabeinfassungen

    Einfassungen der einzelnen Gräber mit festen Materialien wie Granit, Beton, Kunststein, Eisen usw. sind nicht gestattet.

     


    Grabpflegevertrag

    Die Angehörigen können beim Friedhofverband Rohrdorf einen Grabunterhaltsfonds für die Dauer bzw. Restdauer der Grabesruhe abschliessen. Die Kosten für die jährlich zweimalige Bepflanzung (Frühling und Herbst) und den Unterhalt betragen zur Zeit für die ganze Grabesruhe:


    Erdbestattung Reihengrab: Fr. 8'000.-
    Familiengrab Erdbestattung: Fr. 40'000.-
    Urnenbeisetzung Reihengrab: Fr. 7'000.-
    Familiengrab Urnenbeisetzungen: Fr. 20'000.-