Baubewilligungspflichtig
Baubewilligungspflicht (Baugesuch notwendig) für: Alle Gebäude und gebäudeähnliche Bauten sowie alle weiteren künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundenen Objekte. Hütten, Buden, Baracken, Kioske, Waren und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen. Tiefbauten, Parkplätze. Wohnwagen, die länger als 2 Monate auf dem gleichen Grund stehen. Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder mehr als 100 m2 Fläche; Ablagerungen und Deponien; Freizeit und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung.
Nicht alle Bauvorhaben brauchen eine Baubewilligung. Downloaden Sie dazu das Merkblatt und erhalten Sie einen Überblick über nicht bewilligungspflichtige Bauten. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei der Bauverwaltung.
Bauvorhaben (Verfahrensdauer)
Das Baugesuch wird nach Eingang der vollständigen Akten während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Nach der Prüfung des Projektes durch die Baukommission beschliesst der Gemeinderat über das Baugesuch. Sofern keine Einsprachen vorliegen, dauert das Verfahren rund acht Wochen.










