Stellenlos, was nun?
Erhalt der Kündigung?
Bemühen Sie sich umgehend um eine neue Arbeitsstelle und bewahren Sie die entsprechenden Unterlagen gut auf (Bewerbungsschreiben, Stellenangebote, Absagebriefe usw.). Sie benötigen diese für den Nachweis, dass Sie sich aktiv um eine neue Erwerbsarbeit bemüht haben. Wenn Sie während der Kündigungsfrist keine neue Stelle gesucht haben, erhalten Sie während einer gewissen Zeit keine Arbeitslosenentschädigung. Entsprechende Formulare können Sie direkt bei www.ag.ch/awa beziehen.
Melden Sie sich frühzeitig bei der Einwohnerkontrolle als erwerbslos an. Datum der Anmeldung ist für die Arbeitslosenversicherung massgebend. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung werden Sie durch das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum in Baden professionell betreut. Vergessen Sie nicht, Ihren Versicherungsschutz allenfalls zu aktualisieren.
Struktureller Ablauf bei Erhalt der Kündigung
- Aktive Arbeitsbemühungen (dokumentieren)
- Persönliche Anmeldung auf dem Gemeindearbeitsamt
- Persönliche Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
- Ausfüllen der Anmeldeunterlagen zur Abklärung des Leistungsanspruchs
- Zuteilung an eine Beraterin oder einen Berater beim RAV (Gesprächseinladung)
- Weiterleitung der Unterlagen an die frei ausgewählte Arbeitslosenkasse
- Entscheid der Arbeitslosenkasse
- laufende Begleitung durch die RAV-Beraterin oder den RAV-Berater
Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag und eine Kündigung gilt auch in mündlicher Form. Die Arbeitsbedingungen richten sich nach dem OR (Obligationenrecht), auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Es wird empfohlen, immer einen schriftlichen Vertrag einzufordern.
Rechtliche Auskünfte erteilt Ihnen das Arbeitsgericht Baden.










