SCHRIFTZUG
Gemeinde Oberrohrdorf
Ringstrasse 2
5452 Oberrohrdorf
Tel. 056 485 77 00
 
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Alles auf einen Blick

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    A
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    Abfallentsorgung

    Diverse Informationen und Daten zur Abfallentsorgung finden Sie im Entsorgungskalender.

     


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    AHV-Beiträge - Auszug aus dem individuellen Konto (IK) online bestellen

    Eine versicherte Person kann jederzeit schriftlich oder über www.sva-ag.ch unter Angabe der Versichertennummer und der Postadresse einen Auszug aus ihrem Individuellen Konto (IK) verlangen.

     


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    AHV-Beiträge ohne Erwerbstätigkeit (Anmeldeformular)

    Nichterwerbstätige müssen ab dem 1. Januar des Jahres, in welchem sie 21 Jahre alt werden, mit dem Entrichten von AHV-Beiträgen beginnen. Beitragszahlungen sind auch dann erforderlich, wenn kein Einkommen erzielt wird. Verheiratete Personen müssen keine persönlichen Beiträge entrichten, wenn die Ehepartnerin oder der Ehepartner erwerbstätig ist und das doppelte des jährlichen Mindestbeitrages entrichtet. Das Anmeldeformular ist bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich.

     


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    AHV-Rente - Anmeldeformular

    Die Anmeldung für die AHV-Rente muss 3 - 4 Monate vor Erreichen des AHV-Alters eingereicht werden. Ein Vorbezug der AHV-Rente um 1 - 2 Jahre ist möglich, wobei die Rente für die Dauer des gesamten Rentenbezugs gekürzt wird. Das Anmeldeformular ist bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich.

     


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    AHV-Versicherungsausweis (Erstausstellung oder Verlust)

    Das Anmeldeformular für den AHV-Versicherungsausweis ist bei der Gemeindezweigstelle erhältlich. Es ist eine Bestätigung des Arbeitgebers oder der Gemeindezweigstelle SVA auf dem Anmeldeformular erforderlich.

     


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    Arbeitslosigkeit

    Bemühen Sie sich umgehend um eine neue Arbeitsstelle und bewahren Sie die entsprechenden Unterlagen gut auf (Bewerbungsschreiben, Stellenangebote, Absagebriefe usw.). Sie benötigen diese für den Nachweis, dass Sie sich aktiv um eine neue Erwerbsarbeit bemüht haben. Wenn Sie während der Kündigungsfrist keine neue Stelle gesucht haben, erhalten Sie während einer gewissen Zeit keine Arbeitslosenentschädigung. Entsprechende Formulare können Sie direkt bei www.ag.ch/awa beziehen.

     

    Melden Sie sich frühzeitig, spätestens aber am ersten Tag, für den Sie Arbeitslosenentschädigung beantragen, persönlich bei Ihrem Gemeindearbeitsamt an. Datum der Anmeldung ist für die Arbeitslosenversicherung massgebend. Sie erhalten eine Wohnortsbestätigung, mit welcher Sie sich anschliessend persönlich bei Ihrem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV anmelden müssen. Durch das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum in Baden werden Sie von nun an professionell betreut. Vergessen Sie nicht, Ihren Versicherungsschutz allenfalls zu aktualisieren.

     


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    Arbeitsvertrag

    Ein Arbeitsvertrag und eine Kündigung gilt auch in mündlicher Form. Die Arbeitsbedingungen richten sich nach dem OR (Obligationenrecht), auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Es wird empfohlen, immer einen schriftlichen Vertrag einzufordern.


    Rechtliche Auskünfte erteilt Ihnen das Arbeitsgericht Baden.

     


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    Auslandaufenthalt von ununterbrochen länger als 12 Monaten

    Meldepflichtige, die länger als 12 Monate ununterbrochen ins Ausland gehen und sich auch zivilrechtlich bei der Gemeinde abmelden, benötigen einen Auslandurlaub. Das Gesuch um Auslandurlaub (Formular 1.36) ist beim Sektionschef oder Kreiskommando erhältlich und muss rechtzeitig - in der Regel 2 Monate vor der Abreise - beim Kreiskommando eingereicht werden. Dies gilt neu auch für alle Offiziere.

     


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    Auslandurlaub bis höchstens 12 Monate

    In diesem Fall benötigen die Meldepflichtigen keinen Auslandurlaub. Sie melden sich jedoch beim Sektionskontrollführer (Sektionschef) ab. Sie müssen folgendes beachten: Mitteilung der vorübergehenden Adresse an Sektionschef; fällt Militärdienstleistung in die Zeit des Auslandaufenthaltes, ist rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch einzureichen; Schiesspflichtige reichen im gegebenen Fall ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht ein.

     


    B
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    Baubewilligungspflichtig

    Baubewilligungspflicht (Baugesuch notwendig) für: Alle Gebäude und gebäudeähnliche Bauten sowie alle weiteren künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundenen Objekte. Hütten, Buden, Baracken, Kioske, Waren und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen. Tiefbauten, Parkplätze. Wohnwagen, die länger als 2 Monate auf dem gleichen Grund stehen. Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder mehr als 100 m2 Fläche; Ablagerungen und Deponien; Freizeit und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung.

     

    Nicht alle Bauvorhaben brauchen eine Baubewilligung. Downloaden Sie dazu das Merkblatt und erhalten Sie einen Überblick über nicht bewilligungspflichtige Bauten. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei der Bauverwaltung.

     


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    Bauvorhaben (Verfahrensdauer)

    Das Baugesuch wird nach Eingang der vollständigen Akten während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Nach der Prüfung des Projektes durch die Baukommission beschliesst der Gemeinderat über das Baugesuch. Sofern keine Einsprachen vorliegen, dauert das Verfahren rund acht Wochen.

     


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    Beglaubigungen

    Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit des Gemeindeschreibers oder dessen Stellvertreterin zu Papier gebracht wird oder, wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personenausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden vom Zivilstandsbeamten (Regionales Zivilstandesamt Mellingen) beglaubigt.

     

    Es werden folgende Kosten erhoben: 

      

      für Unterschriften          für Kopien  
      nicht kommerziell kommerziell    nicht kommerziell kommerziell
    Einwohner      Fr.    0.00 Fr.  20.00   Fr.    0.00 Fr.  10.00
    Auswärtige Fr.  20.00 Fr.  40.00   Fr.  10.00 Fr.  20.00

     


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    Berg-Post

    Die Zeitung "Berg-Post" ist neben dem Amtsblatt des Kantons Aargau das Publikationsorgan der Gemeinde Oberrohrdorf. Sie erscheint in der Regel 2 Mal monatlich jeweils am Mittwoch und wird allen Haushaltungen kostenlos zugestellt. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

     


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    Bestattungsarten

    Die Bestattung der Einwohner der Verbandsgemeinden erfolgt unentgeltlich, mit Ausnahme der Kosten für ein Urnen-Familiengrab. Für die Bestattungen von Auswärtigen sind die Angehörigen, die eine Bestattung im Friedhof Rohrdorf verlangen, in vollem Umfang kostenpflichtig. Die Höhe der einmaligen Grabgebühr sowie andere anfallende Kosten werden in der Gebührenordnung festgelegt.

     

    Für die unentgeltliche Beisetzung bestehen folgende Möglichkeiten:

    • Reihengrab für Erdbestattungen
    • Reihengrab für Urnen
    • Urnenbeisetzung in bestehenden Reihengräbern
    • Beisetzung im Gemeinschaftsgrab

     

    Für die Beisetzung gegen Entgelt:

    • für Auswärtige bestehen die gleichen, vorerwähnten Möglichkeiten
    • Urnen-Familiengräber 

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    Besuchsaufenthalt für visumspflichtige Ausländer

    Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher (max. 2 x 3 Monate pro Kalenderjahr) in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat/Botschaft seines Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Garantieerklärung benötigt.

     

    Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular "Garantieerklärung" an seine Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch am Schalter der Einwohnerkontrolle zur Erstabklärung ab. Diese leitet das Gesuch an das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt.

     

    Die Kosten betragen Fr. 60.- zuzüglich des Portos.

     


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    Betreibungsbegehren (Beilagen)

    Es sind dem Betreibungsbegehren keine Beilagen beizulegen.

     


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    Betreibungsformulare

    Hier können Sie verschiedenen Formulare im Betreibungswesen downloaden.

     


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    Betreibungsgebühren

    Forderungs-Betrag in Franken     Gebühr
    bis 100 Fr. 20.00
    über 100 bis 500 Fr. 33.00
    über 500 bis 1'000 Fr. 53.00
    über 1'000 bis 10'000 Fr. 73.00
    über 10'000 bis 100'000 Fr. 103.00
    über 100'000 bis 1'000'000   Fr. 203.00
    über 1'000'000 Fr. 413.00

     


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    Betreibungsregisterauszug

    Auskünfte werden am Schalter nach Vorlage eines Ausweises (und bei Dritten gegen Vorlage eines Interessennachweises) erteilt (Gebühr Fr. 17.00). Schriftliche Auszüge für Dritte können gegen Vorlage eines Interessennachweises ausgestellt werden.

     


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    Betreibungswesen (nähere Informationen)

    Sie möchten nähere Informationen über die verschiedenen Verfahren oder bezüglich des Rechtsvorschlages? Hier gelangen Sie zur Website der Betreibungsämter des Kantons Aargau.

     


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    Brandfall - Wie verhalten?

    Ruhe bewahren, aber nach dem Grundsatz handeln:
    Alarmieren - Retten - Löschen

     

    Alarmieren:
    Telefon Nr. 118 an Feuerwehr-Alarmstelle, Ort, genaue Adresse und Namen angeben.
    Wo und was brennt. Gefährdete Personen benachrichtigen.

     

    Retten:
    Menschen und Tiere retten. Nie ohne Atemschutzgeräte in rauchgefüllte Räume gehen = Erstickungsgefahr.

     

    Löschen:
    Wenn möglich.

     


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    Brenn- und Cheminéeholz

    Brenn- und Cheminéeholz kann beim Forstrevier Heitersberg mit dem jeweils im Herbst verschickten Talon bestellt werden.

     

    Ebenfalls kann in der Landi Oberrohrdorf in Kisten à 30 kg abgepacktes Cheminéeholz bezogen werden.

     


    E
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    Elektronische Reisegenehmigung für USA

    Ab dem 1. August 2008 ist das elektronische Reisegenehmigungssystem (ESTA) für Staatsbürger und teilnahmeberechtigte Staatsangehörige für die am Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program = VWP) teilnehmenden Ländern über das Internet zugänglich, um im Voraus eine Genehmigung für eine Reise in die Vereinigten Staaten gemäss dem VWP zu beantragen.

     

    Ab dem 12. Januar 2009 sind alle Reisenden im Rahmen des VWP verpflichtet, eine elektronische Reisegenehmigung zu beantragen, bevor sie an Bord eines Transportmittels gehen, um gemäss dem VWP über den Luft- oder Seeweg in die Vereinigten Staaten zu reisen.

     

    Melden Sie sich auf der ESTA-Website unter https://esta.cbp.dhs.gov an und füllen Sie online einen Antrag aus. Reisenden wird geraten, möglichst früh einen Antrag zu stellen. Das webbasierte System erfasst die selben grundlegenden biografischen Daten und Fragen zum Anspruch auf das visumfreie Reisen wie auf der grünen Einreisekarte I-94W. Anträge können jederzeit vor Antritt der Reise eingereicht werden, allerdings rät DHS (Department of Homeland Security = U.S.-Heimatschutzministerium) dazu, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

     


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    Entsorgungsmarken, Vignetten

    Welche Gebühren sind wofür zu entrichten?
    Graugut: Sackgebühr oder Containerplombe
    Grüngut: Jahresvignette für Container oder Marke für Einzelleerung
    Sperrgut: Sperrgutmarke

     

    Alle Gebührenmarken (ausgenommen Kehrichtsäcke) sind bei der Einwohnerkontrolle erhältlich oder können im Online-Schalter bestellt werden.

     


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    Entsorgungsplatz Oberrohrdorf

     

    Montag bis Samstag

    09.00 - 12.00 Uhr

    14.00 - 16.00 Uhr

     

    Donnerstagnachmittag   14.00 - 19.00 Uhr

     

     

     

     

     

      

    Kostenlos entsorgt werden können: Altglas, Altöle, Aluminium, Weissblechdosen, Haushaltbatterien, Kleider u.a.

     

    Situationsplan

     


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    Entsorgungsplatz Staretschwil

     

    Montag bis Samstag

    09.00 - 12.00 Uhr
    14.00 - 16.00 Uhr 

     

    Donnerstagnachmittag   14.00 - 19.00 Uhr

     

     

     

     

     

     

    Kostenlos entsorgt werden können: Altglas, Altöle, Aluminium, Weissblechdosen, Haushaltbatterien, Kleider u.a.

     

    Situationsplan

     


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    Ergänzungsleistungen

    Rentnerinnen und Rentner, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Allgemeine Informationen, Merkblätter, Gesuche und Anmeldeformulare können bei der Gemeindezweigstelle SVA oder direkt unter www.sva-ag.ch bezogen werden.

     


    F
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    Fotos für Identitätskarten und Ausländerausweise (Kreditkartenformat)

    Die Bildgrösse muss 35 x 45 mm (ohne Rand) betragen. Beim oberen Fotorand sind 5 mm erforderlich. Der Gesichtsausdruck sollte neutral sein. Das heisst, dass der Mund geschlossen sein muss. Ausserdem muss die Person gerade vor der Kamera sitzen, die Schultern dürfen nicht verschoben sein. Bei Brillenträgern darf das Brillengestell die Augen nicht verdecken. Auch dürfen die Gläser nicht getönt sein und es dürfen keine Spiegelungen ersichtlich sein.

     

    Grundsätzlich ist keine Kopfbedeckung erlaubt. Ausnahmen sind jedoch aus nachgewiesenen medizinischen oder religiösen Gründen gestattet. In diesem Fall gilt jedoch, dass das Gesicht mindestens von der unteren Kinnkante bis zum Haaransatz erkennbar sein muss und es dürfen dabei keine Schatten ersichtlich sein.

     

    Das Foto für die Identitätskarte und den Ausländerausweis (Kreditkartenformat) darf nicht älter als ein Jahr sein und darf keine Knicke, Unebenheiten oder Verunreinigungen aufweisen.

     

    Am besten lassen Sie Ihr Foto bei einem Fotografen machen, der über die Kriterien informiert ist oder auf der Einwohnerkontrolle Oberrohrdorf (8 Farbfotos für Fr. 12.-).

     


    G
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    Grabeinfassungen

    Einfassungen der einzelnen Gräber mit festen Materialien wie Granit, Beton, Kunststein, Eisen usw. sind nicht gestattet.

     


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    Grabkreuz / Grabzeichen

    Auf Wunsch der Angehörigen liefert der Verband gegen Entgelt ein einheitliches Grabkreuz. Dieses kann später durch ein anderes Grabzeichen ersetzt werden. Bei Beisetzungen im Gemeinschaftsgrab liefert der Verband auf Wunsch der Angehörigen gegen Entgelt eine Grabtafel.

     

    Über die Grabdenkmäler bestehen Vorschriften in Bezug auf Grösse, Material und Gestaltung (Bestattungs- und Friedhofreglement). Entwürfe für Grabzeichen und Grabzeichenänderungen sind vom Ersteller dem Friedhofverband Rohrdorf zum Entscheid vorzulegen. Mit dem Gesuch ist eine Zeichnung im Doppel, Massstab 1:10, mit Bezeichnung des Materials und der Art der Bearbeitung einzureichen.

     

    Grabzeichen auf Erdbestattungsgräbern dürfen frühestens 9 Monate nach der Beisetzung, auf Urnengräbern nach 3 Monaten gesetzt werden.

     


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    Grabpflegevertrag

    Die Angehörigen können beim Friedhofverband Rohrdorf einen Grabunterhaltsfonds für die Dauer bzw. Restdauer der Grabesruhe abschliessen. Die Kosten für die jährlich zweimalige Bepflanzung (Frühling und Herbst) und den Unterhalt betragen zur Zeit für die ganze Grabesruhe:


    Erdbestattung Reihengrab: Fr. 8'000.-
    Familiengrab Erdbestattung: Fr. 40'000.-
    Urnenbeisetzung Reihengrab: Fr. 7'000.-
    Familiengrab Urnenbeisetzungen: Fr. 20'000.-

     


    H
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    Hauptwohnsitzbescheinigung

    Die Hauptwohnsitzbescheinigung (auch Niederlassungsbescheinigung oder Wohnsitzbescheinigung genannt) enthält nebst den Personalien auch die Angaben, seit wann eine Person in der Gemeinde angemeldet ist.

     


    I
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    Identitätskarte

    Mit der definitiven Einführung des E-Passes per 1. März 2010 wurde gleichzeitig ein neues Ausstellungsverfah­ren eingeführt. Eine Bestellung von Pässen oder Kombiangeboten (Pass/ID) bei den Ge­meinden ist nicht mehr möglich. Identitätskarten können noch während einer Übergangsfrist von ca. zwei Jahren weiterhin bei den Einwohnerkontrollen der Gemeinden beantragt werden.

     

    Für die Beantragung einer Identitätskarte hat der Antragsteller persönlich auf der Einwohnerkontrolle vorzusprechen. Es ist die alte Identitätskarte und ein neues Foto (ohne Kopfbedeckung, keine Uniform) mitzubringen. Auf dem Antragsgesuch für Minderjährige oder Bevormundete hat der gesetzliche Vertreter zu unterschreiben. Der Verlust der Identitätskarte ist sofort der Kantonspolizei anzuzeigen.

     

    Die Kosten (inkl. Porto) betragen:
    Minderjährige: Fr. 35.- (gültig für 5 Jahre)
    Erwachsene: Fr. 70.- (gültig für 10 Jahre)

     

    Die Ausstellungsdauer beträgt ca. 10 Tage.

     

    Für weitere Informationen:

    Passamt Aarau (Website Kanton)

    Schweizer Pass (Website Bund) 

     


    J
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    Jugend- und Familienberatung

    Es stehen Ihnen nachfolgende Ansprechstellen zur Verfügung, welche Ihnen je nach Ihrer Problemstellung weiterhelfen können:

     

    Soziale Dienste Oberrohrdorf

    Zuständig für: Anlaufstelle für Erstberatung in Krisensituationen und nötigenfalls Weitervermittlung an geeignete Fachstellen, finanzielle Unterstützung gemäss kantonalen Richtlinien


    Gemeinderat (Ressortvorsteher)
    Ressort Soziales/Vormundschaft/Arbeitslose
    Zuständig für: Sofortmassnahmen bei akuten sozialen und vormundschaftlichen Problemen


    Interkonfessionelle Eheberatungsstelle des Bezirks Baden
    Zürcherstrasse 27, 5400 Baden
    Tel. 056 222 44 80

    Zuständig für: Beratung und Begleitung bei Eheproblemen


    Polizei
    Zuständig für: Strafanzeigen bei Körperverletzungen und Drohungen


    Friedensrichteramt des Kreises Rohrdorf
    Zuständig für: Anzeigen bei Tätlichkeiten

     

    Beratungszentrum Bezirk Baden

    Zuständig für: Beratung und Unterstützung für Jugendliche und deren Familien bei persönlichen Problemen und Drogenabhängigkeit

     


    K
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    Kehrichtentsorgung - Gebühren und Verkaufsstellen

    Die Kehrichtentsorgung in Oberrohrdorf ist gebührenpflichtig. Für Graugut stehen folgende Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung:
    17 Liter - Rolle à 10 Säcke
    35 Liter - Rolle à 10 Säcke
    60 Liter - Rolle à 10 Säcke
    660 Liter - Containerplombe


    Die Säcke können beim Volg und Kiosk bezogen werden. Die Containerplomben erhalten Sie bei der Einwohnerkontrolle.

     


    M
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    Materielle Hilfe

    Bestellen Sie frühzeitig ein "Gesuch um materielle Hilfe" bei den Sozialen Diensten. Wenn Sie das Gesuch sorgfältig und vollständig ausgefüllt haben, senden Sie dieses unterzeichnet mit den nötigen Unterlagen (bitte nur Kopien) an die Sozialen Dienste. Bei Vollständigkeit der Unterlagen werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Sie werden über Ihre Rechte und Pflichten informiert und kompetent beraten. Bedenken Sie: die Abklärungen benötigen 2 bis 3 Wochen.


    Fragen zu

     

    Sozialhilfe
    - Sozialen Schwierigkeiten (persönlich, familiär und erzieherisch)
    - Zu kleines Einkommen
    - Lohnverwaltung
    - Schuldenberatung
    - Sozialversicherungen

     

    Alimentenhilfe
    - Alimentenbevorschussung (bis zum 20. Altersjahr)
    - Alimenten-Inkassohilfe (Betreibungen usw.)

     

    Vormundschaftswesen
    - Abklärungen von Vaterschaften
    - Unterhaltsverträge
    - Beistandschaften, Beiratschaften, Vormundschaften
    - Kindervermögenkontrolle
    - Pflegekinderkontrolle

     

    Elternschaftsbeihilfe
    - Wer hat Anspruch?
    - Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
    - Wie erhalte ich Elternschaftsbeihilfe?
    - Welches sind die Einkommensgrenzbeträge?


    Wenden Sie sich an die Sozialen Dienste. Sie werden von gut ausgebildetem Personal kompetent beraten. Die Besprechungen erfolgen nach telefonischer Vereinbarung und sind kostenlos.

     


    P
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    Pass

    Gestützt auf das Schengen-Abkommen wurde in der Schweiz per 1. März 2010 der sogenannte E-Pass oder Pass10 eingeführt. Der neue Pass enthält einen Chip, auf dem neben den Personendaten auch ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke elektronisch gespeichert sind.

     

    Mit der Einführung des Passes wurde gleichzeitig ein neues Ausstellungsverfahren eingeführt. Eine Bestellung von Pässen oder Kombiangeboten (Pass/ID) bei den Ge­meinden ist nicht mehr möglich.

     

    Pässe können beim Passamt, Bleichemattstrasse 1, Aarau, beantragt werden. Für die Erfassung der biometrischen Daten ist zwin­gend eine Terminreservation erforderlich (Tel. 062 835 19 28 oder Website Passamt Aarau).

     

    Die bisherigen Pässe03 und Pässe06 (biometrischer Pass) behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit.

     

    Die Kosten (inkl. Porto) betragen:
    Pass Erwachsene: Fr. 145.- (gültig für 10 Jahre)
    Pass Minderjährige: Fr. 65.- (gültig für 5 Jahre)

     

    Kombi (Pass/ID) Erwachsene: Fr. 158.- (gültig für 10 Jahre)
    Kombi (Pass/ID) Minderjährige: Fr. 78.- (gültig für 5 Jahre)

     

    Provisorischer Pass: Fr. 100.- (gültig für max. 1 Jahr)

      

    Für weitere Informationen:

    Passamt Aarau (Website Kanton)

    Schweizer Pass (Website Bund) 

     


    S
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    Sonderentsorgungstag

    Jeweils einmal jährlich findet ein Sonderentsorgungstag statt. Die Bevölkerung wird mit einem separaten Flugblatt informiert oder siehe Entsorgungskalender.

     


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    Stelle zu vergeben

    Freie Stellen sind nicht dem Gemeindearbeitsamt, sondern dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV Baden (Tel. 056 200 09 65) zu melden, da dort alle arbeitslosen Personen registriert sind.

     


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    Stellenlos, was nun?

    Erhalt der Kündigung?

    Bemühen Sie sich umgehend um eine neue Arbeitsstelle und bewahren Sie die entsprechenden Unterlagen gut auf (Bewerbungsschreiben, Stellenangebote, Absagebriefe usw.). Sie benötigen diese für den Nachweis, dass Sie sich aktiv um eine neue Erwerbsarbeit bemüht haben. Wenn Sie während der Kündigungsfrist keine neue Stelle gesucht haben, erhalten Sie während einer gewissen Zeit keine Arbeitslosenentschädigung. Entsprechende Formulare können Sie direkt bei www.ag.ch/awa beziehen.

     

    Melden Sie sich frühzeitig bei der Einwohnerkontrolle als erwerbslos an. Datum der Anmeldung ist für die Arbeitslosenversicherung massgebend. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung werden Sie durch das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum in Baden professionell betreut. Vergessen Sie nicht, Ihren Versicherungsschutz allenfalls zu aktualisieren.


    Struktureller Ablauf bei Erhalt der Kündigung

    - Aktive Arbeitsbemühungen (dokumentieren)
    - Persönliche Anmeldung auf dem Gemeindearbeitsamt
    - Persönliche Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
    - Ausfüllen der Anmeldeunterlagen zur Abklärung des Leistungsanspruchs
    - Zuteilung an eine Beraterin oder einen Berater beim RAV (Gesprächseinladung)
    - Weiterleitung der Unterlagen an die frei ausgewählte Arbeitslosenkasse
    - Entscheid der Arbeitslosenkasse
    - laufende Begleitung durch die RAV-Beraterin oder den RAV-Berater

     


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    Steuerbezahlung - Zahlungsfristen, Skonto, Zinsen usw.

    Auf der Website des Kantons Aargau finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

    • Bezug
    • Zuständigkeit
    • Zahlungsfristen
    • Skonto
    • Zinsen
    • Rechtsmittel im Bezugsverfahren
    • Zahlungserleichterungen (Stundung/Ratenzahlungen) 
    • Erlass
    • Haftung

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    Steuerbezug (Inkasso)

    Für das Inkasso sämtlicher Steuern ist die Finanzverwaltung zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.

     


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    Strafregisterauszug

    Auf der Website des Bundes finden Sie alle Informationen zum Strafregisterauszug.

     


    U
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    Umzug

    Der Umzug innerhalb der Gemeinde ist der Einwohnerkontrolle lediglich innerhalb 14 Tagen schriftlich mitzuteilen.

     


    W
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    Wegzug

    Beim Wegzug ist eine persönliche Meldung innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle mit folgenden Unterlagen nötig :

       

    Schweizer Staatsangehörige

    • Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis
    • Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)

    Sie erhalten Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Niederlassungsort in der Schweiz oder im Ausland.

     

     

    Ausländische Staatsangehörige

    • Ausländerausweis
    • Pass

    Sie erhalten einen Vermerk in Ihren Ausländerausweis für die Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort in der Schweiz. 

     

    Bitte nehmen Sie bei Fragen betreffend einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit der Einwohnerkontrolle Kontakt auf.

     


    Z
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    Zuzug

    Beim Zuzug ist eine persönliche Meldung innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle mit folgenden Unterlagen nötig :

     

    Schweizer Staatsangehörige

    • Heimatschein bzw. Heimatausweis
    • Familienausweis oder Familienbüchlein (wenn nicht ledig)
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Mietvertrag

      

    Ausländische Staatsangehörige

    • Pass
    • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (bei Zuzug aus dem Ausland)
    • Familienausweis oder Familienstammbuch (wenn nicht ledig)
    • Eheschein
    • Geburtsscheine Kinder
    • Mietvertrag
    • Krankenversicherungsnachweis
    • 1 Foto (bei Zuzug aus einem anderen Kanton/oder Ausland)