Abstimmungen / Wahlen
Stimmberechtigt ist jede(r) Schweizerbürger(in), der (die) das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und in der Gemeinde Oberrohrdorf Wohnsitz hat (Einschränkungen: Entmündigung nach Art. 369 ZGB). Das Stimmrecht berechtigt, an Wahlen und Abstimmungen sowie an Gemeindeversammlungen teilzunehmen.
Die Urne ist jeweils am Sonntag von 08.30 - 09.30 Uhr im Foyer des Gemeindehauses aufgestellt. Bei der persönlichen und stellvertretenden Stimmabgabe ist der Stimmrechtsausweis an der Urne abzugeben. Betreffend der stellvertretenden Stimmabgabe beachten Sie die Anleitungen auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises.
Für die briefliche Stimmabgabe müssen folgende Punkte befolgt werden:
- Stimmrechtsausweis unterzeichnen
- Stimm- oder Wahlzettel ins Stimmzettelkuvert legen, Kuvert zukleben
- Stimmzettelkuvert und den Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert legen
- Das Antwortkuvert zukleben
- Es darf nur das amtliche Antwort- und Stimmzettelkuvert verwendet werden
- Einwurf in dafür bezeichneten Briefkasten bei der Gemeinde oder Aufgabe bei der beliebigen Poststelle
- Bei der Zustellung per Post muss das Kuvert am Dienstag vor dem Abstimmungswochenende der Post übergeben werden
- Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zum Ende der Urnenöffnungszeiten am Hauptwahl- oder Abstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen










